Verordnung
Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehasport zeitlich begrenzt.
- Regelfall: 50 ÜE (ohne Möglichkeit der Verlängerung)
- Nur bei den im Verordnungsbogen vorgegebenen Diagnosen: 120 ÜE
(Verlängerung bei behinderungsbedingter Motivationsstörung, die fachärztlich zu bescheinigen ist. Ggf. können weitere Folgeverordnungen ausgestellt werden.)